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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON

Luca Homeier & Bruno Schon GbR

Willkommen bei Yellow Circle!

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB" genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Luca Homeier & Bruno Schon GbR (nachfolgend Homeier & Schon GbR) und Ihnen (nachfolgend Auftraggeber), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

(2) Abweichende AGB von der Homeier & Schon GbR werden zurückgewiesen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Dienstleistung von der Homeier & Schon GbR in Anspruch nehmen.

(3) Bei der Homeier & Schon GbR bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:
• Erweiterung des werblichen und kommunikativen Auftritts Ihres Unternehmens
• Gewinnung passgenauer Mitarbeiter und Neukunden

(4) Der Auftraggeber gewährleistet, dass der Homeier & Schon GbR überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der stellt der Homeier & Schon GbR insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Verträge können ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen werden.

(2) Der Auftraggeber muss das 18. Lebensjahr vollendet haben

(3) Der Zugang zur Nutzung der TeamUp-Methode setzt die Unterschrift voraus.

(4) Mit der Unterschrift erkennt der Auftraggeber die vorliegenden AGB an. Mit der Unterschrift entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen  der Homeier & Schon GbR und dem Auftraggeber, das sich nach den Regelungen dieser AGB richtet.

(5) Die Präsentation der Dienstleistung stellt kein rechtlich wirksames Angebot dar. Durch die Präsentation der Dienstleistung wird der Kunde lediglich dazu aufgefordert, ein Angebot zu machen.

(6) Sie stimmen zu, dass Sie Rechnungen elektronisch erhalten. Elektronische Rechnungen werden Ihnen per E-Mail zur Verfügung gestellt. Wir werden Sie für jede Dienstleistung darüber informieren, ob eine elektronische Rechnung verfügbar ist.

§ 3 Beschreibung des Leistungsumfanges

Der Leistungsumfang von der Homeier & Schon GbR besteht aus folgenden Dienstleistungen:

• Creative Design
• Copywriting
• Monatliches Reporting und Feedbackgespräch
• Strategische Beratung
• Zielgruppenanalyse
• Bewerbermanagement Tool
• Kampagnenbetreuung und Optimierung
• Regionales Branding
• Funnelseiten Aufbau und Optimierung
• Bereitstellung von Leitfäden
• Content Creation vor Ort
• Content Aufbereitung
• Vorqualifizierung durch Call Center Service
• Aufbau und Betreuung der Social Media Kanäle (Meta Partner)
• E-Mail Marketing

§ 4 Preise

(1) Zur Nutzung der TeamUp-Methode sind ein unterschriebenes Angebot und ein festgelegter Zahlungsplan erforderlich.

(2) Sofern der Auftraggeber eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nehmen möchte, wird er vorher auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen. So werden ihm insbesondere der jeweilige zusätzliche Leistungsumfang, die anfallenden Kosten und die Zahlungsweise aufgeführt.

(3) Die Homeier & Schon GbR behält sich das Recht vor, für verschiedene Buchungszeitpunkte, Nutzergruppen und insbesondere für verschiedene Nutzungszeiträume, unterschiedliche Vergütungsmodelle zu berechnen, wie auch verschiedene Leistungsumfänge anzubieten.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Ein anfallendes Agenturhonorar ist zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt des Zahlungsplans ohne Abzug an die Homeier & Schon GbR zu entrichten.

(2) Bestimmte Zahlungsarten können im Einzelfall von der Homeier & Schon GbR ausgeschlossen werden.

(3) Dem Auftraggeber ist nicht gestattet, die Dienstleistung durch das Senden von Bargeld oder Schecks zu bezahlen.

(4) Sollte die Homeier & Schon GbR die Bezahlung per Kreditkarte anbieten und der Auftraggeber diese Zahlungsart wählen, ermächtigt dieser TeamUp ausdrücklich dazu, die fälligen Beträge einzuziehen.

(5) Sollte die Homeier & Schon GbR die Bezahlung per Lastschrift anbieten und der Auftraggeber diese Zahlungsart wählen, erteilt der Auftraggeber der Homeier & Schon GbR ein SEPA Basismandat. Sollte es bei der Zahlung per Lastschrift zu einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund falsch übermittelter Daten der Bankverbindung kommen, so hat der Auftraggeber dafür die Kosten zu tragen.

(6) Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug kommen, so behält sich der Anbieter die Geltendmachung des Verzugsschadens vor.

(7) Die Abwicklung kann über folgende Zahlungsmittel erfolgen: Paypal, Kreditkarte, Sofortüberweisung.

§ 6 Kündigung

(1) Der Vertrag hat die im Hauptvertrag genannte Mindestlaufzeit. Ist keine Mindestlaufzeit im Hauptvertrag benannt worden, beträgt diese 3 Monate.

(2) Ein ordentliches Kündigungsrecht während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein ordentliches Kündigungsrecht im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Dienstleistungsbeginn (Startzeitpunkt der Betreuung).

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Die Homeier & Schon GbR kann den Vertrag nach eigenem Ermessen, mit oder ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen, zu jeder Zeit kündigen.

(5) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden sämtliche Daten des Auftraggebers von der Homeier & Schon GbR gelöscht.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von der Homeier & Schon GbR erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von TeamUp für den Kunden erstellt wurden (z.B.  alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Grafiken, Materialien, Webseite-Entwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen. Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Auftraggeber die der Homeier & Schon GbR nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung im Rahmen des Zahlungsplans entrichtet hat.

(3) Die Nutzung der firmeneigenen Unternehmensseiten des Auftraggebers sind von der Homeier & Schon GbR lediglich im Rahmen des vereinbarten Leistungsbereichs zu nutzen.

§ 8  Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber wird die Homeier & Schon GbR bei Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung in angemessenem Umfang unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggeber dies erfordern. Der Auftraggeber wird Genehmigungen so rechtzeitig erteilen, dass der Arbeitsablauf der Homeier & Schon GbR und damit die Realisierung der Werbemaßnahme nicht beeinträchtigt wird. Kann die Homeier & Schon GbR die Leistungen wegen fehlender und unzureichender Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen nicht oder nur mit Mehraufwendungen erbringen, ist sie berechtigt, hierdurch notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.

§ 9   Einsatz von Fremdleistungen

Die Homeier & Schon GbR hat das Recht, zur Erfüllung der beauftragten Leistungspflichten Subunternehmer oder freie Mitarbeiter (Dienstleister) einzusetzen. Diese gelten als Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) der Homeier & Schon GbR. Die von der Homeier & Schon GbR beauftragten Dienstleister haben die in diesem Vertrag beschriebenen Verpflichtungen, die für die Homeier & Schon GbR gelten, insbesondere die Geheimhaltung und den Datenschutz, ebenso einzuhalten und zu beachten. Fremdleistungen Dritter (z.B. Bildverarbeitung, Copywriting, Kampagnenerstellung, Beratung, Softwareoptimierung) werden im Namen der Homeier & Schon GbR beauftragt und gesondert abgerechnet.

§ 10  Haftung

(1) Die Homeier & Schon GbR übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben des Auftraggeber in Bezug auf Angebot oder Inhalten von Stellenanzeigen sowie weiteren von dem Auftraggeber bereitgestellten Inhalten.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die Homeier & Schon GbR nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Meta oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen, Werbekonten und private sowie Unternehmensprofile zu sperren. Für eine solche Vorgehensweise haftet die Homeier & Schon GbR nicht.

§ 11 Widerrufsbelehrung

(1) Der Auftraggeber versichert, bei Vertragsabschluss mit der Homeier & Schon GbR als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(2) Nach erfolgreicher Beauftragung des Auftraggebers ist kein Widerrufsrecht möglich, da der Auftraggeber als Kaufmann im Sinne §14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB handelt.

§ 12 Datenschutz

(1) Sollten personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) erhoben werden, verpflichten wir uns dazu, das Einverständnis von Ihnen und den für Sie generierten Interessenten einzuholen. Wir verpflichten uns dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Sie haben zuvor eingewilligt.

(2) Wir weisen darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist unsere Haftung ausgeschlossen.

(3) Dritte sind nicht dazu berechtigt, Kontaktdaten für gewerbliche Aktivitäten zu nutzen, sofern der Anbieter den betroffenen Personen vorher eine schriftliche Einwilligung erteilt hat.

(4) Sie haben jederzeit das Recht, von der Homeier & Schon GbR über den Sie betreffenden Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erhalten.

(5) Des Weiteren besteht ein Recht auf Berichtigung/Löschung von Daten/Einschränkung der Verarbeitung für den Nutzer.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Vertragssprache ist deutsch.

(2) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von der Homeier & Schon GbR maßgebend.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von der Homeier & Schon GbR. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von der Homeier & Schon GbR.

(4) Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an unserer Webseite, Regelwerken, Bedingungen einschließlich dieser AGB jederzeit vorzunehmen. Auf Ihren Auftrag finden jeweils die Verkaufsbedingungen, Vertragsbedingungen und AGB Anwendung, die zu dem Zeitpunkt Ihrer Beauftragung in Kraft sind, es sei denn eine Änderung an diesen Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich (in diesem Fall finden sie auch auf Bestellungen Anwendung, die Sie zuvor getätigt haben). Falls eine Regelung in diesen Vertragsbedingungen unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund undurchsetzbar ist, gilt diese Regelung als trennbar und beeinflusst die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Regelungen nicht.

(5) Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen aus dem Vertrag nicht. Sollte dieser Fall eintreten, soll die Bestimmung nach Sinn und Zweck durch eine andere rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.

AGB Stand: 03.04.2023 ©